1. Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen von Lässig GmbH an Kunden im Sinne von § 1.4 dieser Allgemeinen Bedingungen.  
  2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Lässig GmbH nicht an, es sei denn, Lässig GmbH hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Lässig GmbH in Kenntnis entgegen­stehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos durchführt. 
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Lässig GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 
  4. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher). 

 

 

  1. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt vorbehaltlich etwaiger anders lautender Vereinbarungen der Kunde. Der Versand der Ware erfolgt unversichert. 
  2. Lässig GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen, die durch Lässig GmbH veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Wünscht der Kunde Teillieferungen, fallen Versandkosten für jede Teillieferung separat an. 
  3. Der Mindestbestellwert für Lieferungen nach Deutschland beträgt bei Erstbestellungen EUR 500,- und für Folgebestellungen EUR 50,- netto Warenwert laut Rechnung. Für Folgebestellungen unter EUR 250,- netto Warenwert laut Rechnung ist Lässig GmbH berechtigt, eine Service-Pauschale von EUR 5,60 netto in Rechnung zu stellen. Bei Zustellung per Nachnahme berechnet Lässig GmbH zusätzlich stets eine Gebühr von EUR 3,50. 
  4. Bei Lieferungen in die Benelux-Länder, Österreich sowie Frankreich beträgt der Mindestbestellwert bei Erstbestellungen gleichfalls EUR 500,- und für Folgebestellungen EUR 70,- Warenwert laut Rechnung. Die Frachtfreigrenze ist hier stets EUR 500,- netto Warenwert laut Rechnung. Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze wird eine Service-Pauschale von EUR 10,- netto berechnet.  
  5. Bei Bestellungen von Kunden mit Sitz oder bei Lieferung in ein Land, welches nicht in den vorstehenden Regelungen § 2.3 und § 2.4 genannt wird, erfolgt die Lieferung ex works Rodgau-Weiskirchen. Ein Mindestbestellwert ist nicht erforderlich. 

 

 

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn Lässig GmbH dem Kunden unverzüglich den Grund der Behinderung mitteilt, sobald Lässig GmbH erkannt hat, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.

 

 

  1. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. 
  2. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, daß die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann ein fester Liefertermin vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Kunde Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn Lässig GmbH handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich. Der Kunde kann wegen der Mangelhaftigkeit der Aktionsware nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 

 

 

  1. Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn diese vorab telefonisch angekündigt wurden, für Lässig GmbH kostenfrei sind und sich Lässig GmbH mit der Rücknahme der Ware einverstanden erklärt hat. Unfrei gesendete Ware wird nicht angenommen. Der Kunde ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Kunden zu entsprechender Schadensbegleichung. Bei einer Rücksendung haftet Lässig GmbH weder für Beschädigung noch Verlust der Ware. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe bzw. Umtausch ausgeschlossen. 
  2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel sowie eine Rückgabe im Sinne von § 5.1 ausgeschlossen. 
  3. Transportkosten werden nur erstattet, falls die Rücksendung aufgrund eines Mangels der Waren erfolgt und dies von Lässig GmbH akzeptiert wurde. 

 

 

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
  2. Der Kunde hat seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises entweder per Vorkasse oder per Nachnahme nachzukommen. Hat Lässig GmbH der Abwicklung mittels Rechnung zugestimmt, sind diese 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Auf die jeweiligen Rechnungen werden bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung 3 Prozent Skonto gewährt. 
  3. Erfolgt die Lieferung nicht nach Deutschland oder hat der Kunde seinen Sitz nicht in Deutschland, erfolgt eine Bearbeitung der Aufträge nur gegen Vorkasse. Hat der Kunde seinen Sitz in einem EG-Mitgliedsstaat und erfolgt die Lieferung in einen EG-Mitgliedstaat, kann Nachnahme vereinbart werden.  
  4. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. 

 

 

  1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 10 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die gleiche Höhe ist für die Berechnung von Verzugszinsen maßgeblich. 
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann Lässig GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen. 

 

 

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Warenlieferung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechsel, Eigentum von Lässig GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Lässig GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.  
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für Lässig GmbH, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 947ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht Lässig GmbH gehörenden Sachen erwirbt Lässig GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. 
  3. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Lässig GmbH und Kunden eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt Lässig GmbH  das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaupreises durch den Zentralregulierer. Der Kunde wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.  
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.  
    • Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten. 
    • Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an Lässig GmbH ab.  
    • Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat Lässig GmbH hieran in Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht Lässig GmbH die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert der Rechte von Lässig GmbH an der Ware zu. 
    • Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Kunde die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Lässig GmbH ab und leitet den Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte von Lässig GmbH an der Ware an Lässig GmbH weiter. Der Kunde ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist. Lässig GmbH nimmt diese Abtretung an. 
  5. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Kunden. In diesem Fall wird Lässig GmbH hiermit vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.  
  6. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muß der Kunde die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er Lässig GmbH auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen. 
  7. Übersteigt der Wert der für Lässig GmbH bestehenden Sicherheit deren sämtliche Forderungen um mehr als 10 Prozent, so ist Lässig GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 
  8. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist Lässig GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. 
  9. Nimmt Lässig GmbH in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltsrechtes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Lässig GmbH dies ausdrücklich erklärt. Lässig GmbH kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 
  10. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für Lässig GmbH unentgeltlich. Er hat sich gegen die üblichen Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Lässig GmbH in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.  
  11. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die Lässig GmbH im Interesse des Kunden eingegangen ist, bestehen. Dem Kunden ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten Lässig GmbH darüber zu informieren. 
  12. Lässig GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen hiermit an. 

 

 

  1. Lässig GmbH haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässi­ges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.  
  2. Für Schäden, die durch diese Personen nur leicht fahrlässig verursacht wurden, haftet Lässig GmbH nur, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, deren Einhal­tung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinal­pflicht).

  3. Die Haftung ist allgemein auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn Lässig GmbH handelte vorsätzlich. 
  4. Ersatzansprüche wegen Personenschäden sowie nach dem Produkthaft­ungsgesetz bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen. 

 

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, ihm bekannt gewordenen Betriebs­geheimnisse von Lässig GmbH vertraulich zu behandeln und alle Mitarbeiter und Dritte, die mit der Durch­führung des jeweiligen Auftrags betraut sind, auf Anforderung durch Lässig GmbH entsprechend zu binden. 
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, gewerbliche Schutzrechte, gleich welcher Art, an den von Lässig GmbH erbrachten Leistungen zu wahren und bei ihm bekannt gewordenen möglichen Verstößen Lässig GmbH unverzüglich zu informieren. 

 

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung von Lässig GmbH.